Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesetzgebung
Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Schweizerischen Recht und werden entsprechend ausgelegt. Sie schränken keine Verbraucherrechte ein, die Ihnen nach der zwingenden Gesetzgebung Ihres Wohnsitzlandes zustehen könnten. Die französische Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Alogo ist verbindlich.
Droit applicable. Les présentes Conditions d’utilisation sont régies et interprétées selon le droit suisse. Elles ne sauraient limiter les dispositions relatives aux droits des consommateurs dont vous pourriez bénéficier en vertu de la législation impérative de votre pays de résidence. La version française des Conditions générales d’Alogo fait foi.
Legge applicabile. Le presenti Condizioni d'uso sono disciplinate e interpretate in conformità al diritto svizzero. Le presenti Condizioni d'uso non limitano i diritti dei consumatori che l'utente potrebbe avere in base alle leggi obbligatorie del suo paese di residenza. Fa fede la versione francese delle Condizioni Generali.
1. Definitionen
Alogo oder wir ALOGO ANALYSIS SA (CHE-298.465.518), Chemin de Budron A 12, 1052 Le Mont-sur-Lausanne.
Der Sensor Der von Alogo zur Verfügung gestellte Sensor zur Analyse der Lokomotion des Pferdes, in seiner aktuellen Generation — Alogo Move Pro — oder in seinen früheren Generationen — Alogo MOVE. Klein und leicht, wird er am Pferd angebracht und ermöglicht es, die detaillierten Bewegungen des Pferdes, wie etwa die Flugkurve über den Hindernissen und die Schrittlänge, direkt von einem Smartphone, einem Tablet oder einem Computer aus zu visualisieren. Sofern nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen, die sich auf «den Sensor» beziehen, für alle seine Generationen und Ausführungen.
Das Alogo Kit Das im Rahmen des Abonnements zur Verfügung gestellte Set, bestehend aus der Dokumentation, dem Alogo Move Pro Sensor, einem Sensorhalter und einem Massband.
Die Move Pro Racing Edition Die für das Alogo Racing Abonnement bestimmte Ausführung des Sensors (Art. 14).
Die Alogo Sync Box Das ergänzende Equipment von Alogo. Im Rahmen des Alogo Racing Abonnements wird sie zur Verfügung gestellt und unterliegt derselben Regelung wie der Sensor (Art. 14 §3). Für die übrigen Disziplinen kann sie separat zum Preis von CHF 500.- erworben werden.
Die App Als Oberbegriff die von Alogo entwickelte(n) herunterladbare(n) mobile(n) Applikation(en) oder Webapp(s).
Die AGB Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gegebenenfalls in der von Alogo geänderten Fassung.
Der Vertrag oder die Vertragsdokumentation Der Nutzungsvertrag, der im Zeitpunkt Ihrer Annahme der AGB zwischen uns und Ihnen zustande kommt.
Die Plattform Als Oberbegriff die Website sowie die Apps.
Die Dienstleistungen Die von Alogo angebotenen Dienstleistungen, wie in Art. 2.1 und 2.2 beschrieben.
Die Website Die Website unter der Adresse alogo-analysis.com oder alogo.io sowie allfällige weitere Domains, die auf diese Adresse verweisen.
Der Nutzer oder Sie Jede Person, die die Website, die App, die Verkaufsplattform von Alogo MOVE oder jedes andere von Alogo betriebene Medium nutzt.
Übersetzung Bei Abweichungen zwischen der französischen Version und einer übersetzten Version der vorliegenden Bedingungen geht die französische Version vor.
2. Die Dienstleistungen
2.1. Die Plattform bietet den Nutzern, die im Besitz des Alogo MOVE Sensors sind, die Möglichkeit, die detaillierten Bewegungen ihres Pferdes zu visualisieren, wie etwa die Flugkurve über den Hindernissen und die Schrittlänge.
2.2. Alogo bietet darüber hinaus Leistungen im Rahmen von Pferdesportturnieren für die Veranstalter (Alogo LIVE) sowie spezielle Abonnements für Tierärzte, Trainer und andere Fachpersonen an. Die Beziehung zwischen Alogo und den genannten Veranstaltern, Tierärzten, Trainern und anderen Fachpersonen ist Gegenstand separater Vereinbarungen, unter Vorbehalt des Alogo Racing Abonnements, das durch die vorliegenden AGB geregelt wird (Art. 14).
2.3. Die AGB gelten für alle von Alogo angebotenen Dienstleistungen und für deren Nutzer. Sie gelten auch für nicht registrierte Nutzer, die auf den öffentlichen Seiten der Website surfen (zum Beispiel den Verkaufsseiten). Für bestimmte von Alogo angebotene Dienstleistungen können besondere Bestimmungen gelten.
3. Der Vertrag
3.1. Durch die Nutzung der Plattform und der von Alogo angebotenen Dienstleistungen, insbesondere beim Kauf von Alogo MOVE und bei der Nutzung der Plattform für statistische Analysen, erklären Sie sich damit einverstanden, an die folgende Vertragsdokumentation gebunden zu sein:
- a) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
- b) Unsere Datenschutzerklärung;
- c) Unsere Cookie-Richtlinie;
- d) Die allfälligen besonderen Bestimmungen, die für bestimmte von Alogo angebotene Dienstleistungen gelten.
3.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzerklärung, die Cookie-Richtlinie und die besonderen Bestimmungen, die für bestimmte von Alogo angebotene Dienstleistungen gelten, sind integraler Bestandteil des Vertrags, der Sie an Alogo bindet.
4. Nutzung der Plattform – Allgemeines
4.1. Grundsätzlich sind die Website und die App für jeden Nutzer zugänglich, ob registriert oder nicht. Der der statistischen Analyse gewidmete Teil der Plattform ist nur registrierten Nutzern zugänglich, die im Besitz von Alogo MOVE sind.
4.2. Bestimmte Teile der Plattform können nicht registrierten Nutzern zugänglich gemacht werden, wenn diese an Pferdesportturnieren teilnehmen, mit denen Alogo eine Partnerschaft eingegangen ist.
4.3. Die Daten, die Sie uns oder die Dritte uns bei der Registrierung und bei der Nutzung unserer Dienstleistungen übermitteln, werden gemäss unserer Datenschutzerklärung verwaltet.
4.4. Es liegt in Ihrer Verantwortung, bei Ihrer Registrierung und im Falle von Änderungen während der Nutzung der Plattform genaue und vollständige Angaben zu machen. Gemäss unserer Datenschutzerklärung können Sie unrichtige Sie betreffende Informationen/Daten jederzeit berichtigen.
4.5. Es besteht kein Anspruch auf die Erstellung und Aufrechterhaltung eines Profils auf der Plattform und/oder auf die Teilnahme an dieser, und es steht uns frei, einen Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder auszuschliessen.
4.6. Die Plattform erfordert die Verwendung von Cookies. Diese werden gemäss unserer Cookie-Richtlinie verwaltet.
5. Nutzung der Plattform – Rechtswidrige, unrichtige oder unangemessene Inhalte
5.1. Alogo überwacht die auf der Plattform veröffentlichten Inhalte nicht systematisch und ist dazu auch nicht verpflichtet. Jeder Nutzer ist allein für die Inhalte verantwortlich, die er auf der Plattform veröffentlicht.
5.2. Die Nutzer verpflichten sich, keine rechtswidrigen Inhalte auf der Plattform zu veröffentlichen, wie etwa rassistische oder pornografische Inhalte, Gewaltdarstellungen, diffamierende Äusserungen, Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, usw. Alogo behält sich das Recht vor, jeden auf der Plattform befindlichen Inhalt zu löschen, den sie als rechtswidrig oder als ihre Rechte oder die Rechte Dritter verletzend erachtet, und jeden Nutzer, der solche Inhalte auf der Plattform veröffentlicht hat, ohne Vorankündigung vorübergehend oder endgültig auszuschliessen.
5.3. Die Nutzer verpflichten sich ausserdem, keine unrichtigen, irreführenden, obszönen, herabsetzenden, anstössigen oder anderweitig unangemessenen Inhalte auf der Plattform zu veröffentlichen. Alogo behält sich ebenfalls vor, ohne Vorankündigung jeden Inhalt zu löschen, der nach ihrer vernünftigen Auffassung in eine dieser Kategorien fällt. Der Nutzer, der solche Inhalte veröffentlicht hat, kann ohne Vorankündigung vorübergehend oder endgültig von der Plattform ausgeschlossen werden.
5.4. Die Nutzer und jeder Dritte können Alogo per E-Mail an die Adresse support@alogo-analysis.ch auf solche Inhalte aufmerksam machen.
6. Gewährleistung
6.1. Alogo unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die auf der Plattform (und in den von ihr betriebenen sozialen Netzwerken) enthaltenen Informationen korrekt sind. Gleichwohl ist jede Haftung von Alogo in dieser Hinsicht ausgeschlossen.
6.2. Die Inhalte der Plattform stellen keine Ratschläge, Empfehlungen, Garantien oder Genehmigungen von Alogo dar. Sie sind nicht dazu bestimmt, als Grundlage für das Treffen (oder Nichttreffen) einer Entscheidung und/oder für irgendeine Verwendung zu dienen. Jeder Nutzer, der auf der Grundlage von Inhalten der Plattform eine Entscheidung trifft oder diese Inhalte anderweitig verwendet, tut dies auf eigene Gefahr. Alogo schliesst ausdrücklich jede Gewährleistung aus, einschliesslich insbesondere jeder Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten.
7. Haftung
7.1. Allgemeines. Unter Vorbehalt der zwingenden gesetzlichen Ausnahmen ist die Haftung von Alogo für alle ihre Dienstleistungen und für alle von Alogo auf der Plattform eingestellten Inhalte ausgeschlossen.
7.2. Von den Nutzern veröffentlichte Inhalte / Links. Es wird daran erinnert, dass Alogo nicht verpflichtet ist, die von den Nutzern auf der Plattform veröffentlichten Inhalte und Links zu überprüfen, und daher weder für die dort befindlichen Inhalte und Links noch für die Folgen der Erfassung fehlerhafter oder unrichtiger Daten verantwortlich ist. Die Haftung von Alogo ist ausdrücklich ausgeschlossen für die Rechtmässigkeit, die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt, die Qualität, die Pünktlichkeit, die Vollständigkeit und/oder die Zuverlässigkeit der auf der Plattform veröffentlichten Inhalte und der Inhalte externer Websites, auf die auf der Plattform veröffentlichte Links verweisen können, sowie für die Folgen der Erfassung unrichtiger oder fehlerhafter Daten auf der Plattform.
7.3. Technische Probleme. Alogo lehnt jede Haftung für vorübergehende Nichtverfügbarkeiten und/oder Funktionsstörungen der Plattform ab, unabhängig von deren Ursache.
8. Schadloshaltung
8.1. Jeder Nutzer verpflichtet sich, Alogo, ihre Tochtergesellschaften, Mitarbeitenden, Direktoren, Verwaltungsräte, Berater, Vertreter, Rechtsnachfolger oder Übernehmer (ausschliesslich für die Zwecke des vorliegenden Artikels die «Verbundenen von Alogo») für jeden Schaden zu entschädigen, den Alogo oder die Verbundenen von Alogo im Zusammenhang mit Ansprüchen erleiden, die von Dritten (einschliesslich anderer Nutzer) aufgrund der Handlungen oder Unterlassungen dieses Nutzers auf der Plattform erhoben werden. Die Entschädigung umfasst auch die Gerichts-, Prozess-, Verfahrens-, Gutachter-, Verhandlungs- und Beratungskosten sowie alle anderen Kosten und Auslagen, die Alogo und den Verbundenen von Alogo für die Verteidigung entstehen.
8.2. Alogo wird dem betroffenen Nutzer jeden von einem Dritten gegen Alogo oder die Verbundenen von Alogo erhobenen Anspruch unverzüglich und schriftlich anzeigen. Der betroffene Nutzer (i) verpflichtet sich, Alogo oder die Verbundenen von Alogo in jedem, insbesondere gerichtlichen, Verfahren zu unterstützen, das von den angeblich geschädigten Dritten geführt wird; (ii) verpflichtet sich, Alogo oder den Verbundenen von Alogo alle für die Verteidigung von Alogo oder der Verbundenen von Alogo erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, (iii) erteilt Alogo oder den Verbundenen von Alogo die ausschliessliche Befugnis, diese Verteidigung zu führen und/oder hierfür den Vertreter ihrer Wahl zu ernennen, und (iv) räumt Alogo und den Verbundenen von Alogo sowie gegebenenfalls ihrem Vertreter die ausschliessliche Befugnis ein, nach vorheriger Konsultation des betroffenen Nutzers einen Vergleich zu schliessen.
9. Geistiges Eigentum
9.1. Die Website und die App, einschliesslich ihrer Benutzeroberflächen und ihres Codes, sind das ausschliessliche Eigentum von Alogo und dürfen von den Nutzern nicht vervielfältigt oder anderweitig verwendet werden, ausser im Rahmen einer normalen Nutzung der Plattform.
9.2. Die auf der Website und in der App verwendeten Fotografien sind insbesondere das Werk von Soraya exquis Photography © und Padugraphie ©. Sie werden mit dem Einverständnis ihrer Urheber und der abgebildeten Personen verwendet. Jede Person, die der Ansicht ist, dass ihre Rechte nicht respektiert werden, kann sich an support@alogo-analysis.ch wenden.
10. Verschiedenes
10.1. Infoboxen und Piktogramme. Zur Erleichterung des Verständnisses, insbesondere auf den Verkaufsseiten, kann Alogo Informationen, die die Vertragsdokumentation ganz oder teilweise wiedergeben, über Infoboxen oder ein Piktogrammsystem bereitstellen. Die genannten Infoboxen und/oder Piktogramme haben rein hinweisenden Charakter: Massgebend ist allein die Vertragsdokumentation.
10.2. Einstellung der Website oder der App. Alogo behält sich das Recht vor, den Betrieb der Website und/oder der App ganz oder teilweise sowie das Angebot bestimmter Dienstleistungen oder Teile davon jederzeit, endgültig oder vorübergehend, ohne Vorankündigung einzustellen.
10.3. Höhere Gewalt. Weder die Nichterfüllung noch die verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch eine der Parteien stellt eine Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen der betreffenden Partei dar, soweit die Verspätung oder die Nichterfüllung auf eine Situation höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufstände, zivile Unruhen, Brand) oder auf andere Umstände zurückzuführen ist, die sich der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei entziehen, wie etwa technische Probleme, die Alogo nicht zugerechnet werden können. Computerviren und Angriffe von «Hackern» auf Informatiksysteme gelten als höhere Gewalt, sofern angemessene Sicherheitsmassnahmen getroffen wurden.
10.4. Abtretung. Die Rechte und/oder Pflichten des Nutzers aus dem Vertrag können nicht auf eine andere Person übertragen werden. Der Nutzer ermächtigt Alogo ausdrücklich, ihre Rechte abzutreten und die Erfüllung ihrer allfälligen Pflichten aus der Vertragsdokumentation Dritten zu übertragen.
10.5. Teilnichtigkeit. Sollte eine Bestimmung der Vertragsdokumentation oder ein Teil davon ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden weder die Gültigkeit noch die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen oder des verbleibenden Teils der Bestimmung davon berührt oder beeinträchtigt. Der Nutzer erklärt sich gegebenenfalls damit einverstanden, die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung oder deren Teil durch eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt und die, soweit möglich, dasselbe wirtschaftliche und rechtliche Ergebnis erzielt.
10.6. Vollständigkeit. Die Vertragsdokumentation, wie in Art. 3.1 beschrieben, enthält die gesamte Vereinbarung, die Sie in Bezug auf den Gegenstand der vorliegenden AGB an Alogo bindet, und ersetzt jede Vereinbarung oder Verständigung über den Gegenstand der vorliegenden AGB, die vor dem Inkrafttreten der vorliegenden AGB zwischen Ihnen und Alogo geschlossen worden sein könnte.
10.7. Kein Verzicht. Kein Verzicht von Alogo darauf, von Ihnen die Einhaltung einer der Bestimmungen der Vertragsdokumentation (Art. 3.1) zu verlangen, kann als Verzicht darauf verstanden werden, sich auf diese zu berufen oder eine frühere oder spätere Verletzung des Vertrags geltend zu machen, unabhängig davon, ob die Verletzung ähnlicher oder anderer Natur ist.
10.8. Sprachen. Die Vertragsdokumentation ist in französischer Sprache verfasst.
11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
11.1. Der Vertrag und die gesamte Vertragsdokumentation unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.
11.2. Jede Streitigkeit aus den oder im Zusammenhang mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder jedem anderen Dokument der Vertragsdokumentation unterliegt der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte von Lausanne, Schweiz.
11.3. Massgebende Sprache. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Vertragsdokumentation sind in französischer Sprache erstellt. Übersetzungen können zu Ihrer Annehmlichkeit bereitgestellt werden. Bei Abweichungen zwischen der französischen Version und einer übersetzten Version geht die französische Version vor.
12. Inkrafttreten / Dauer / Änderungen der AGB
12.1. Der Vertrag tritt für einen bestimmten Nutzer mit dessen Annahme der AGB in Kraft, wobei klargestellt wird, dass jede Nutzung der Plattform eine stillschweigende Annahme darstellt. Der Vertrag bleibt so lange in Kraft, wie der Nutzer die Plattform nutzt.
12.2. Alogo behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Sie wird die geänderte Version auf der Plattform veröffentlichen und die Nutzer per E-Mail, über ein Pop-up-Fenster oder über eine andere Methode ihrer Wahl über die neuen AGB informieren. Ist der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden, kann er den Vertrag beenden, indem er jede Nutzung der Plattform mit sofortiger Wirkung einstellt. Nutzt der Nutzer die Website oder die App weiter, gilt die neueste Version der AGB als vom Nutzer angenommen.
13. Nutzungsbedingungen des Alogo Premium Abonnements
Willkommen bei Alogo Premium. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln Ihren Zugang zu unserer Applikation und den damit verbundenen Dienstleistungen sowie deren Nutzung. Mit dem Abschluss eines Abonnements akzeptieren Sie die nachstehend aufgeführten Bedingungen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch.
1. Abonnement
Alogo Premium bietet Zugang zu unseren Dienstleistungen, insbesondere zu unseren Plattformen, die es unseren Nutzern ermöglichen, mit dem Alogo Move Pro Sensor auf fortgeschrittene personalisierte Analysefunktionen für die Leistung und die Gesundheit des Pferdes zuzugreifen — von einem Smartphone (Android und iOS) oder von jedem verbundenen Gerät mit einem Browser und einer zuverlässigen Internetverbindung aus.
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1.1. Verlängerung. Ihr Alogo Premium Abonnement läuft bis zu seiner Kündigung weiter. Um den Alogo Premium Dienst zu nutzen, müssen Sie über einen Internetzugang und ein kompatibles Gerät verfügen und uns eine oder mehrere Zahlungsmethoden angeben. Eine «Zahlungsmethode» bezeichnet eine aktuelle, gültige, akzeptierte Zahlungsmethode, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann und die Zahlung über Ihr Konto bei einem Dritten einschliessen kann. Sie ermächtigen uns, Ihnen die Abonnementsgebühren der folgenden Periode über Ihre Zahlungsmethode zu belasten, entsprechend der von Ihnen gewählten Formel (§1.5):
I. Monatsabonnement. Das Abonnement verlängert sich automatisch von Monat zu Monat, ohne Vertragsbindung, solange Sie es nicht gekündigt haben. Jede Verlängerung führt zu einer neuen monatlichen Abbuchung.
II. Jahresabonnement. Das Abonnement wird für zwölf (12) im Voraus bezahlte Monate abgeschlossen. Bei seinem Ablauf verlängert es sich automatisch um zwölf (12) neue, ebenfalls im Voraus bezahlte Monate, unter Vorbehalt von §2.8 (Kauf des Sensors) und sofern Sie uns nicht vor diesem Ablauftermin um den Wechsel zum Monatsabonnement ersucht oder das Abonnement gekündigt haben (siehe «Kündigung» in §1.2 und «Formeln und Vertragsbindung» in §1.5). Spätestens dreissig (30) Tage vor jedem jährlichen Ablauftermin erinnern wir Sie per E-Mail an die bevorstehende Verlängerung und deren Betrag sowie an die Möglichkeit, zum Monatsabonnement zu wechseln (§1.5) oder zu kündigen (§1.2).
Kündigungen und Formelwechsel sind per E-Mail an support@alogo-analysis.ch zu beantragen; massgebend ist das Datum des Versands der E-Mail (§1.7).
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1.2. Kündigung. Die Kündigung hat per E-Mail an folgende Adresse zu erfolgen: support@alogo-analysis.ch; massgebend ist das Datum des Versands der E-Mail (§1.7). Sie können Ihr Alogo Premium Abonnement jederzeit kündigen. Die Wirkungen der Kündigung hängen von der gewählten Formel ab (§1.5):
I. Monatsabonnement. Das Abonnement endet am Ende des laufenden Abonnementsmonats (§2.1 Ziff. I). Sie behalten den Zugang zum Dienst bis zu diesem Termin. Über den laufenden Monat hinaus ist kein zusätzlicher Betrag geschuldet: Es bestehen weder eine Mindestlaufzeit noch eine Kündigungsentschädigung noch ein zu begleichender Restbetrag aus einer Vertragsbindung.
II. Jahresabonnement. Das Abonnement endet am Ende der laufenden, bereits im Voraus bezahlten Periode von zwölf (12) Monaten; die Kündigung verhindert die Verlängerung um zwölf neue Monate. Sie behalten den Zugang zum Dienst bis zu diesem Termin. Bei einer Kündigung Ihrerseits wird der bezahlte Jahresbetrag nicht zurückerstattet, auch nicht teilweise: Es wird keine anteilige Rückerstattung gewährt. Vorbehalten bleibt der Fall, dass der Dienst von Alogo aus einem Ihnen nicht zurechenbaren Grund beendet wird (Art. 4.5, Art. 10.2); in diesem Fall wird Ihnen der nicht genutzte Teil der im Voraus bezahlten Periode anteilig zurückerstattet.
Unter Vorbehalt der in Art. 13 §1.9 nachstehend vorgesehenen Geld-zurück-Garantie, die für beide Formeln innerhalb von dreissig (30) Tagen nach der Zahlung des ersten Abschlusses und zu den dort aufgeführten kumulativen Bedingungen gilt, bleiben die Zahlungen grundsätzlich nicht rückerstattbar, und wir gewähren keine Rückerstattung oder Gutschrift für teilweise genutzte Perioden oder für nicht genutzte Alogo Inhalte (insbesondere Berichte).
Erfolgt eine Abbuchung trotz einer Kündigung oder eines Antrags auf Formelwechsel, deren Versanddatum (§1.7) vor dem betreffenden Fälligkeitstermin liegt, wird Ihnen der abgebuchte Betrag vollständig zurückerstattet.
Die Rückgabe des Alogo Kits nach Ende des Abonnements richtet sich nach Art. 13 §2.7. Die eigenen Regeln des Alogo Racing Abonnements (Art. 14 §1.4 und §1.5) bleiben vorbehalten.
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1.3. Frühere Kunden (historische Klausel). Kunden von Alogo, die vor dem 16.11.2023 ein Konto erstellt hatten, profitierten von 1 Jahr kostenlosem Alogo Premium Abonnement, bis zum 16.11.2024. Dieses Angebot ist abgelaufen, und die vorliegende Klausel ist heute ohne Wirkung.
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1.4. Tarife. Es gelten die beim Abschluss angekündigten Tarife. Für das Alogo Premium Abonnement betragen sie CHF 120.- pro Monat im Monatsabonnement und CHF 1 200.- pro Jahr im Jahresabonnement, d. h. zwei (2) Monate geschenkt, Sensor und Alogo Kit inklusive (§1.8). Diese Tarife gelten während der gesamten laufenden Periode — dem Abonnementsmonat im Monatsabonnement, der im Voraus bezahlten Periode von zwölf Monaten im Jahresabonnement — und bleiben bei jeder Verlängerung anwendbar (§1.1), vorbehaltlich einer gemäss §2.5 mitgeteilten Änderung. Der reduzierte Tarif «nur App» von CHF 60.- pro Monat, der für jeden Inhaber eines ihm gehörenden Alogo Move Pro Sensors gilt, ist in §2.8 geregelt; er wird ausschliesslich im Monatsabonnement angeboten (§1.5 Ziff. I). Die Tarife des Alogo Racing Abonnements sind in Art. 14 geregelt.
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1.5. Formeln und Vertragsbindung. Das Alogo Premium Abonnement wird in zwei Formeln angeboten, die der Kunde beim Abschluss wählt:
I. Monatsabonnement — ohne Vertragsbindung. Es wird ohne Mindestlaufzeit abgeschlossen. Sie können es jederzeit kündigen, mit Wirkung auf das Ende des laufenden Abonnementsmonats (§1.2); ohne Kündigung verlängert es sich automatisch von Monat zu Monat (§1.1).
II. Jahresabonnement — feste Vertragsbindung von zwölf (12) Monaten. Es wird für zwölf Monate im Voraus bezahlt und bindet Sie für diese Dauer. Es kann weder während der laufenden Periode mit sofortiger Wirkung beendet noch zurückerstattet werden, auch nicht anteilig (§1.2 Ziff. II), unter Vorbehalt der Geld-zurück-Garantie nach §1.9, die nur beim ersten Abschluss und zu den dort aufgeführten Bedingungen gilt.
Die gewählte Formel kann während der laufenden Periode nicht geändert werden. Der Wechsel vom Jahresabonnement zum Monatsabonnement wird auf den nächsten jährlichen Ablauftermin wirksam: Er muss vor diesem Termin per E-Mail an support@alogo-analysis.ch bei uns beantragt werden, wobei das Datum des Versands der E-Mail massgebend ist (§1.7). Eine besondere Kündigungsfrist ist nicht erforderlich. Ohne einen solchen Antrag oder eine Kündigung wird die laufende Formel verlängert (§1.1). Der Wechsel vom Monatsabonnement zum Jahresabonnement kann auf dieselbe Weise beantragt werden und wird auf das Ende des laufenden Abonnementsmonats wirksam; die Periode von zwölf Monaten und die jährliche Abbuchung (§2.1 Ziff. II) laufen ab diesem Datum, das zu Ihrem jährlichen Ablauftermin wird.
Die vorliegenden Formeln gelten nur für das Alogo Premium Abonnement; die eigenen Regeln des Alogo Racing Abonnements (Art. 14 §1.4 und §1.5) bleiben vorbehalten.
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1.6. Alogo Coach und monatliche Zusammenfassung. Die im Abonnement enthaltene Alogo Coach Analyse ist nach jeder aufgezeichneten Trainingseinheit in der Alogo App verfügbar, ohne Bedingung einer Mindestnutzung. Die ebenfalls im Abonnement enthaltene personalisierte monatliche Zusammenfassung wird Ihnen jeden Monat per E-Mail zugestellt; ihre Erstellung setzt eine ausreichende Nutzung des Alogo Move Pro Sensors (mindestens 5 aufgezeichnete Trainingseinheiten pro Monat und pro Pferd) sowie die korrekte Verwendung des Sensors gemäss dem Benutzerhandbuch voraus. Bei fehlerhafter Verwendung des Sensors während der Aufzeichnung einer Trainingseinheit kann es sein, dass die Zusammenfassung nicht erstellt wird. Weitere Berichte können auf Anfrage gegen Aufpreis erstellt werden (auf Kostenvoranschlag).
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1.7. Technischer Support. Der Zugang zum technischen Support über support@alogo-analysis.ch ist unbeschränkt zwischen 8 und 17 Uhr (Schweizer Zeit), von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Für jede Kündigung oder Änderung der Verlängerung des Abonnements ist das Datum des Versands der E-Mail massgebend.
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1.8. Material und Garantie. Ein komplettes Alogo Kit* ist in jedem Abonnementsangebot enthalten. Während der gesamten Dauer des Alogo Premium Abonnements übernimmt Alogo die Reparatur oder den Ersatz des Materials bei Defekt oder Ausfall, ohne zeitliche Begrenzung und ohne Reparaturkosten. Die Kosten für die Rücksendung des Sensors gehen zu Ihren Lasten, und der Versand muss nachverfolgbar sein. Diese Übernahme deckt nicht die Schäden, die aus der Nichteinhaltung der im Schnellstart-Handbuch enthaltenen Gebrauchs- und Sicherheitshinweise resultieren, und auch nicht den Verlust, das Einbehalten oder Schäden, die über eine normale Abnutzung hinausgehen; diese fallen unter §2.7. Alogo behält sich das Recht vor, einen Ersatz bei nicht konformer Verwendung zu verweigern, insbesondere wenn das Material zerlegt, in Flüssigkeit getaucht, heftigen Stössen ausgesetzt oder ausserhalb des angegebenen Temperaturbereichs verwendet wurde oder wenn der Knopf des Sensors unsachgemäss verwendet wurde. Bei der Vermarktung einer neuen Generation des Sensors können Sie den Umtausch Ihres Sensors gegen einen Sensor der aktuellen Generation verlangen, ohne Umtauschgebühr; die Rücksendung des alten Sensors erfolgt auf Ihre Kosten, per nachverfolgbarem Versand.
* Bestehend aus der Dokumentation, dem Alogo Move Pro Sensor, einem Sensorhalter und einem Massband.
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1.9. Geld-zurück-Garantie (30 Tage). Bei jedem ersten Abschluss profitieren Sie von einer Geld-zurück-Garantie, zu den folgenden kumulativen Bedingungen:
I. Frist und Antrag. Der Rückerstattungsantrag muss uns per E-Mail an support@alogo-analysis.ch innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Ihrer Zahlung (und nicht ab Erhalt des Pakets) zugestellt werden.
II. Mindestnutzung. Sie müssen den Sensor tatsächlich ausprobiert haben: mindestens 14 Tage effektive Nutzung (nicht notwendigerweise aufeinanderfolgend). Berücksichtigt werden nur Trainingseinheiten, die gemäss dem Benutzerhandbuch durchgeführt wurden und eine effektive Aufzeichnungsdauer von jeweils mindestens 30 Minuten aufweisen. Unvollständige, sehr kurze oder offensichtlich zur Umgehung der vorliegenden Bedingung bestimmte Trainingseinheiten werden nicht angerechnet.
III. Rückgabe des Sensors. Im Anschluss an Ihren Antrag müssen Sie uns das komplette Alogo Kit in gutem Funktionszustand zurücksenden, per nachverfolgbarem Versand und auf Ihre Kosten. Wir behalten uns das Recht vor, den zurückgesandten Sensor abzulehnen, wenn er beschädigt oder unvollständig ist oder eine anormale Abnutzung aufweist.
IV. Rückerstattung. Nach Erhalt und Prüfung des Alogo Kits wird Ihnen der bereits eingezogene Abonnementsbetrag zurückerstattet — d. h. sämtliche abgebuchten Monatsraten im Monatsabonnement oder der gesamte bezahlte Jahresbetrag im Jahresabonnement —, abzüglich der Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters (Stripe), die einbehalten werden. Ab Erhalt Ihres Antrags werden die Abbuchungen bis zu dessen Bearbeitung ausgesetzt; wurde zwischen Ihrem Antrag und der Rückerstattung dennoch eine Abonnementsfälligkeit abgebucht, wird diese zusätzlich zurückerstattet. Solange der Sensor nicht zurückgegeben und geprüft wurde, ist keine Rückerstattung geschuldet. Die Portokosten, die Mehrwertsteuer, die Zollgebühren und die Einfuhrkosten (§2.2) sowie die Kosten für die Rücksendung des Kits (Ziff. III) verbleiben zu Ihren Lasten und werden nicht zurückerstattet. Die vorliegende Garantie gilt für beide Formeln (§1.5) und geht, innerhalb ihrer Frist von 30 Tagen, der Nichtrückerstattungsregel von §1.2 vor. Die Rückerstattung beendet das Abonnement an dem Tag, an dem sie erfolgt: Der Zugang zum Dienst und zu den Premium-Funktionen endet an diesem Tag, keine spätere Fälligkeit wird in Rechnung gestellt, und das Abonnement wird nicht verlängert (§1.1).
V. Nicht zurückgegebener Sensor. Wenn Sie, nachdem Sie die Rückerstattung im Rahmen der vorliegenden Garantie beantragt haben, den Sensor nicht innerhalb der in Art. 13 §2.7 vorgesehenen Frist zurücksenden und Ihr Abonnement geendet hat, wird Ihnen der Sensor, unabhängig von der Formel, mit CHF 800.- in Rechnung gestellt (Ersatzkosten, vgl. Art. 13 §2.7). Wenn Sie den Sensor behalten und Ihr Abonnement fortführen, gilt Ihr Rückerstattungsantrag als zurückgezogen, und das Abonnement wird zu den ordentlichen Bedingungen fortgesetzt (§1.1).
VI. Grenzen. Die Garantie ist auf einmal pro Kunde und pro Pferd beschränkt.
2. Abrechnung und Kündigung
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2.1. Abrechnungszyklus. Die Gebühren des Alogo Premium Abonnements werden über Ihre Zahlungsmethode gemäss der gewählten Formel (§1.5) abgerechnet:
I. Monatsabonnement. Die Gebühren werden jeden Monat am selben Datum (dem Stichtag des Abonnementsbeginns) in Rechnung gestellt, wiederkehrend bis zur Kündigung. Der «Abonnementsmonat» bezeichnet die Periode von einem Monat, die von einem Stichtag zum nächsten läuft, und nicht den Kalendermonat.
II. Jahresabonnement. Die gesamten Jahresgebühren werden im Voraus für zwölf (12) Monate abgebucht, beim Abschluss und danach, im Falle einer Verlängerung (§1.1), an jedem jährlichen Stichtag.
In bestimmten Fällen kann sich Ihr Zahlungsdatum ändern, zum Beispiel wenn Ihre Zahlungsmethode nicht funktioniert hat, wenn Sie das Angebot oder die Formel wechseln oder wenn Ihr Abonnement an einem Tag begonnen hat, den es in einem bestimmten Monat nicht gibt. Die Abrechnung des Alogo Racing Abonnements ist in Art. 14 §2 geregelt, der vorgeht.
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2.2. Erste Fälligkeit, Versand und Einfuhr. Beim Abschluss Ihres ersten Abonnements wird Ihnen der Betrag der ersten Fälligkeit — der erste Monat im Monatsabonnement, das gesamte Jahr im Jahresabonnement (§2.1) — vor dem Versand Ihres kompletten Alogo Kits und dem Zugang zu den Premium-Funktionen in Rechnung gestellt. Es werden keine Inbetriebnahme- oder Aktivierungsgebühren berechnet.
I. Portokosten — Schweiz und Europäische Union. Der Versand des Alogo Kits an Ihre Lieferadresse ist im Abonnement inbegriffen, als Economy-Versand.
II. Portokosten — ausserhalb der Schweiz und der Europäischen Union. Die Portokosten werden zusätzlich zum Abonnement in Rechnung gestellt. Ihr Betrag wird nach der Zahlung Ihres Abonnements bestimmt, wenn unser technischer Support Sie zur Vorbereitung des Versands kontaktiert; er hängt vom Bestimmungsland und vom gewählten Transporteur ab. Das Alogo Kit wird erst nach deren Begleichung versandt.
III. Mehrwertsteuer, Zollgebühren und Einfuhrkosten. Bei jedem Versand ausserhalb der Schweiz gehen die Mehrwertsteuer, die Zollgebühren und die Einfuhrkosten zu Ihren Lasten und sind weder im Abonnement noch in den Portokosten inbegriffen. Das Bestimmungsland kann deren Zahlung direkt beim Empfänger einfordern, der sie begleichen muss, damit ihm das Paket übergeben wird.
IV. Verweigertes oder nicht verzolltes Paket. Werden diese Gebühren nicht beglichen und wird uns das Paket zurückgesandt oder von den Behörden vernichtet, werden Ihnen in Rechnung gestellt: die Rücksende- und Verzollungskosten zu den tatsächlichen Kosten, die Alogo getragen hat, eine Bearbeitungspauschale von CHF 100.- sowie die Portokosten eines erneuten Versands. Dieser wird erst nach deren vollständiger Begleichung organisiert. Das Abonnement bleibt während dieser Zeit geschuldet.
V. Schweiz. Die für die Schweiz spezifischen Tarife und Bedingungen sind diejenigen, die beim Abschluss mitgeteilt werden, und gehen für Kunden in der Schweiz vor.
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2.3. Zahlungsmethode. Um den Alogo Dienst zu nutzen, müssen Sie uns eine oder mehrere Zahlungsmethoden angeben. Sie ermächtigen uns, Ihr Konto über jede mit Ihrem Konto verknüpfte Zahlungsmethode zu belasten, falls Ihre Hauptzahlungsmethode abgelehnt wird oder uns für die Zahlung Ihrer Abonnementsgebühren nicht mehr zur Verfügung steht. Sie schulden jeden nicht eingezogenen Betrag. Schlägt die Abwicklung einer Zahlung wegen des Ablaufs der Karte, unzureichender Deckung oder aus einem anderen Grund fehl, können wir Ihren Zugang zu unserem Dienst aussetzen, bis es uns gelungen ist, Ihr Konto über eine gültige Zahlungsmethode zu belasten.
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2.4. Aktualisierung Ihrer Zahlungsmethoden. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Zahlungsmethoden aktualisieren möchten.
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2.5. Änderungen des Preises und der Abonnements. Alogo Analysis behält sich das Recht vor, ihre Alogo Premium Abonnements sowie den Preis ihrer Dienstleistungen punktuell zu ändern. Jede Änderung der Preisgestaltung oder Ihres Abonnements wird Ihnen im Voraus mitgeteilt und wird erst zu einem nach dieser Mitteilung liegenden Fälligkeitstermin Ihrer Formel (§1.5) wirksam: im Monatsabonnement zu einem monatlichen Fälligkeitstermin, der Ihnen nach Erhalt unserer Mitteilung die Möglichkeit lässt, auf das Ende des laufenden Abonnementsmonats zu kündigen (§1.2 Ziff. I); im Jahresabonnement ausschliesslich zum nächsten jährlichen Fälligkeitstermin, niemals während einer bereits im Voraus bezahlten Periode von zwölf Monaten. Wenn Sie die Änderung der Preisgestaltung oder Ihres Abonnements nicht akzeptieren möchten, können Sie Ihr Abonnement vor dem Wirksamwerden dieser Änderungen kündigen. Für das Alogo Racing Abonnement wird jede Preisänderung frühestens am Ende der laufenden Periode von zwölf (12) Monaten wirksam (Art. 14 §1.4); das Recht, vor ihrem Wirksamwerden zu kündigen, bleibt vorbehalten.
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2.6. Zahlungsverpflichtung und Inkasso. Mit dem Abschluss verpflichten Sie sich, die im Rahmen der von Ihnen gewählten Formel (§1.5) geschuldeten Beträge zu bezahlen: im Monatsabonnement die fälligen Monatsraten bis zum Ende des laufenden Abonnementsmonats, unter Ausschluss jedes darüber hinausgehenden Betrags; im Jahresabonnement den für die laufende Periode von zwölf Monaten im Voraus geschuldeten Jahresbetrag. Die eigenen Regeln des Alogo Racing Abonnements (Art. 14 §1.5) bleiben vorbehalten. Bei fehlgeschlagener oder ausbleibender Zahlung können wir Ihren Zugang zum Dienst aussetzen (§2.3). Während der Aussetzung wegen Zahlungsverzugs wird das Abonnement nicht verlängert: Es sind weder eine neue Monatsrate noch eine neue Jahresperiode geschuldet; nur die vor der Aussetzung fällig gewordenen Beträge bleiben geschuldet. Wird die Zahlung nach unseren Mahnungen nicht beglichen, können wir das Abonnement kündigen und die sofortige Rückgabe des Sensors verlangen (Art. 13 §2.7); die Kündigung wird am Datum unserer Kündigungsmitteilung wirksam, die die Frist für die Rückgabe des Sensors (Art. 13 §2.7) auslöst. Die unbezahlten Beträge — einschliesslich der Ersatzkosten für den nicht zurückgegebenen Sensor (Art. 13 §2.7) — bleiben geschuldet, können verzinst werden und Gegenstand pauschaler Mahngebühren sein. Bei ausbleibender Zahlung behält sich Alogo das Recht vor, die geschuldeten Summen auf allen Rechtswegen einzufordern, einschliesslich der Betreibung gemäss dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), wobei die Inkassokosten in den gesetzlich vorgesehenen Grenzen zulasten des Schuldners gehen.
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2.7. Eigentum und Rückgabe des Sensors. Der Alogo Move Pro Sensor und das Alogo Kit werden Ihnen im Rahmen des Abonnements zur Verfügung gestellt (Modell «Hardware-as-a-Service») und bleiben das ausschliessliche Eigentum von Alogo Analysis SA. Der zur Verfügung gestellte Sensor kann ein neues oder wiederaufbereitetes (bereits verwendetes) Gerät sein, geprüft und in einwandfreiem Funktionszustand; dies begründet keinen Anspruch auf einen Ersatz oder eine Preisminderung. Bei der effektiven Beendigung des Abonnements — d. h. am Ende der bezahlten Periode: Ende des laufenden Abonnementsmonats im Monatsabonnement, Ende der Periode von zwölf Monaten im Jahresabonnement (§1.2), oder, für das Alogo Racing Abonnement, zu dem in Art. 14 §1.4 und §1.5 festgelegten Termin —, gleich aus welchem Grund, verpflichten Sie sich, das komplette Alogo Kit in gutem Zustand (normale Abnutzung vorbehalten) innerhalb einer Frist von 14 Tagen zurückzugeben, per nachverfolgbarem Versand und auf Ihre Kosten. Diese Frist läuft ab der effektiven Beendigung des Abonnements und nicht ab dem Versand Ihrer Kündigungs-E-Mail. Vorbehalten bleiben die in §2.6 (Zahlungsverzug) und §1.9 (Geld-zurück-Garantie) vorgesehenen Fälle der sofortigen oder vorzeitigen Rückgabe sowie die von Alogo beschlossenen Fälle der Kündigung, der Aussetzung oder des Ausschlusses (Art. 4.5, §3.3, §4.2) oder der Einstellung des Dienstes (Art. 10.2): Die Frist von 14 Tagen läuft dann ab der Mitteilung des Endes des Zugangs. Bei fehlender Rückgabe innerhalb dieser Frist wird eine pauschale Verzugsentschädigung von CHF 100.- geschuldet. Nach sechzig (60) Tagen Verzug gilt der Sensor als nicht zurückgegeben, und die Ersatzkosten von CHF 800.- werden geschuldet, wobei die bereits in Rechnung gestellte Verzugsentschädigung angerechnet wird. Die Rückgabe des kompletten Kits in gutem Zustand vor diesem Termin beendet den Lauf dieser Fristen; die bereits fällige Verzugsentschädigung bleibt geschuldet. Bei einem verlorenen, ohne Rückgabeabsicht einbehaltenen oder über eine normale Abnutzung hinaus beschädigten Sensor werden die Ersatzkosten von CHF 800.- geschuldet, ohne dass diese Frist abgewartet wird. Diese Kosten entschädigen Alogo für den Verlust des Materials. Sie gelten nicht als Ausübung der Kaufoption nach §2.8 und begründen keines der mit dieser verbundenen Rechte, insbesondere nicht den reduzierten Tarif «nur App», unabhängig vom weiteren Schicksal des Sensors. Ein über eine normale Abnutzung hinaus beschädigt zurückgegebener Sensor begründet keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder eine Ermässigung.
- 2.8. Kaufoption für den Sensor. Nach sechs (6) Monaten Alogo Premium Abonnement können Sie sich für den Kauf des Ihnen zur Verfügung gestellten Alogo Move Pro Sensors entscheiden, zu einem einmaligen Preis von CHF 800.-. Diese Option steht nur im Monatsabonnement offen und kann nicht während einer laufenden Jahresperiode ausgeübt werden. Ein Abonnent im Jahresabonnement erhält Zugang zu ihr, nachdem er am Ende seiner Periode von zwölf Monaten zum Monatsabonnement gewechselt hat; die Monate des Jahresabonnements zählen bei der Berechnung der sechs Monate mit. Mit Erhalt dieser Zahlung geht das Eigentum am Sensor auf Sie über: Das Modell «Hardware-as-a-Service» (§2.7) findet auf dieses Gerät keine Anwendung mehr, die Rückgabepflicht entfällt, und der Unterhalt, die Reparatur oder der Ersatz des Materials gehen zu Ihren Lasten. Im Anschluss an diesen Kauf wird Ihr Abonnement zum reduzierten Tarif «nur App» von CHF 60.- pro Monat fortgesetzt — dem Tarif, der für jeden Inhaber eines ihm gehörenden Alogo Move Pro Sensors gilt. Dieser Tarif gewährt Zugang zur App, zur Analyseplattform, zu den Software-Updates und zum technischen Support, unter Ausschluss jeder Bereitstellung, Reparatur oder jedes Ersatzes von Material durch Alogo. Im Monatsabonnement gilt der reduzierte Tarif ab dem auf den Kauf folgenden Abonnementsmonat. Die übrigen Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen — insbesondere die Verlängerung (§1.1), die Abrechnung (§2.1) und die Kündigung (§1.2) — bleiben gemäss der gewählten Formel (§1.5) anwendbar. Die Geld-zurück-Garantie (§1.9) gilt nicht für den Kauf des Sensors; der im Rahmen der Kaufoption bezahlte Betrag von CHF 800.- ist nicht rückerstattbar.
- 2.9. Alogo Sync Box. Die Alogo Sync Box kann getrennt vom Abonnement erworben werden, zum einmaligen Preis von CHF 500.-. Mit Erhalt dieser Zahlung geht das Eigentum an ihr auf Sie über: Sie fällt nicht unter das Modell «Hardware-as-a-Service» (§2.7) und unterliegt keiner Rückgabepflicht. Wird Ihnen ausnahmsweise eine Alogo Sync Box ohne Kauf zur Verfügung gestellt, bleibt sie Eigentum von Alogo und ist zu den Bedingungen von §2.7 zurückzugeben. Die gekaufte Alogo Sync Box geniesst eine Hardware-Garantie von zwei (2) Jahren ab ihrem Erhalt: Bei einem innerhalb dieser Frist auftretenden und von der Garantie gedeckten Defekt nimmt Alogo ihren Ersatz vor. Die für das Alogo Material geltenden Garantiebedingungen und -ausschlüsse bleiben vorbehalten. Die Geld-zurück-Garantie (§1.9) gilt nicht für den Kauf der Alogo Sync Box; der hierfür bezahlte Betrag von CHF 500.- ist nicht rückerstattbar. Für das Alogo Racing Abonnement wird die Alogo Sync Box ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt, zu den Bedingungen von Art. 14 §3; der vorstehende Kaufpreis findet darauf keine Anwendung.
3. Alogo Dienst
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3.1. Nutzung. Der Alogo Premium Dienst ist für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Wir übernehmen keine Verantwortung für eine unvollständige Nutzung des Alogo Premium Angebots.
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3.2. Updates. Der Alogo Premium Dienst, einschliesslich des Inhalts der Plattformen, wird regelmässig mit Neuheiten aktualisiert. Alogo behält sich das Recht vor, bestimmte Funktionen hinzuzufügen, zu entfernen oder zu ersetzen. Die Abonnenten profitieren vorab von den neuesten Updates.
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3.3. Regeln. Sofern wir dies nicht ausdrücklich genehmigen, erklären Sie sich damit einverstanden, Folgendes zu unterlassen:
I. Das Archivieren, Vervielfältigen, Verbreiten, Ändern, Anzeigen, Produzieren, Veröffentlichen, Lizenzieren, das Erstellen abgeleiteter Werke, das Verkaufen oder das Verwenden der Inhalte und Informationen des Alogo Dienstes (oder der über diesen erlangten Inhalte und Informationen).
II. Das Umgehen, Entfernen, Ändern, Deaktivieren, Zerstören, Blockieren, Verschleiern oder Aushebeln der Schutzvorrichtungen der Inhalte oder anderer Elemente im Rahmen des Alogo Dienstes, einschliesslich der grafischen Benutzeroberfläche, der Urheberrechtshinweise und der eingetragenen Marken. Ihr Konto nicht mit einem Dritten zu teilen.
III. Das Verwenden von Robots, Crawlern, Web-Scraping-Tools oder anderen automatisierten Methoden, um auf den Alogo Dienst zuzugreifen.
IV. Das Dekompilieren, das Reverse Engineering oder das Zerlegen jeglicher Software, Produkte oder Prozesse, die über den Alogo Dienst zugänglich sind.
V. Das Einfügen jeglichen Codes oder Produkts oder das Manipulieren der Inhalte des Alogo Dienstes, in welcher Weise auch immer.
VI. Das Verwenden jeglicher Methode des Data-Mining, der Datensammlung oder der Datenextraktion.
VII. Das Hochladen, Anzeigen, Versenden per E-Mail oder das Senden oder Übermitteln — in welcher Weise auch immer — irgendwelcher Inhalte mit dem Ziel, die Funktionalität jeglicher Software oder jeglicher Informatik- oder Telekommunikationsausrüstung im Zusammenhang mit dem Alogo Dienst zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken, einschliesslich jeglicher Viren oder jeglichen anderen Codes, jeglicher anderen Datei oder jeglichen anderen Computerprogramms.
Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Nutzung unseres Dienstes zu beenden oder einzuschränken, wenn Sie gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstossen oder den Dienst illegal oder unrechtmässig nutzen.
- 3.4. Anzeigeleistung. Die Anzeigequalität der Alogo Inhalte kann von Gerät zu Gerät variieren und kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, darunter Ihr Standort, die Fähigkeiten des Geräts und/oder die Geschwindigkeit Ihrer Internetverbindung.
4. Privatsphäre
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4.1. Daten. Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Unsere Datenschutzerklärung beschreibt im Einzelnen, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verwenden und schützen.
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4.2. Passwörter und Kontozugang. Ihr Passwort ist Ihrem persönlichen Gebrauch vorbehalten und muss vertraulich bleiben. Wenn Sie anderen den Zugang zum Konto gestatten, akzeptieren Sie, dass diese Personen in Ihrem Namen handeln, und erklären sich damit einverstanden, an die allfälligen Änderungen gebunden zu sein, die sie am Konto vornehmen könnten. Um dazu beizutragen, die Kontrolle über das Konto zu behalten und zu verhindern, dass unbefugte Nutzer darauf zugreifen, müssen Sie die Kontrolle über die Geräte behalten, die für den Zugriff auf den Dienst verwendet werden, und niemandem das Passwort oder die Angaben zur mit dem Konto verknüpften Zahlungsmethode mitteilen. Sie verpflichten sich, genaue Angaben zu Ihrem Konto zu machen und aktuell zu halten, einschliesslich einer gültigen E-Mail-Adresse, damit wir Ihnen kontobezogene Benachrichtigungen senden können. Wir können Ihr Konto beenden oder aussetzen, um Sie sowie Alogo oder ihre Partner vor jedem Identitätsdiebstahl oder jeder anderen betrügerischen Aktivität zu schützen.
5. Verschiedenes
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5.1. Anwendbares Recht. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen unterliegen Schweizer Recht und werden entsprechend ausgelegt. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen schränken keine Verbraucherrechte ein, die Ihnen nach der zwingenden Gesetzgebung Ihres Wohnsitzlandes zustehen könnten.
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5.2. Kundenbetreuung. Für weitere Informationen über unseren Dienst und seine Funktionen oder wenn Sie Hilfe bei der Nutzung Ihres Kontos benötigen, besuchen Sie bitte die FAQ von Alogo, zugänglich über die Website alogo.io. Wenn Sie die gesuchte Antwort nicht finden, können Sie uns erreichen über: support@alogo-analysis.ch.
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5.3. Nichtigkeit - Ungültigkeit. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen vollumfänglich anwendbar und behalten ihre Wirkung.
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5.4. Elektronische Kommunikation. Wir senden Ihnen Informationen zu Ihrem Konto (zum Beispiel die Zahlungsautorisierungen, die Rechnungen, die Änderungen des Passworts oder der Zahlungsmethode, die Bestätigungsnachrichten usw.) ausschliesslich auf elektronischem Weg an die E-Mail-Adresse, die Sie uns bei Ihrer Registrierung angegeben haben.
6. Kontakt
Bei Fragen oder Anliegen zu diesen Nutzungsbedingungen kontaktieren Sie uns bitte unter support@alogo-analysis.ch.
Mit der Annahme dieser Bedingungen bestätigen Sie, die vorstehenden Bestimmungen und Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
14. Nutzungsbedingungen des Alogo Racing Abonnements
Das Alogo Racing Abonnement ist ein spezielles Angebot (Art. 2.2) für Trainer, Besitzer und Ställe von Rennpferden. Die Art. 1 bis 13 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil des Alogo Racing Abonnements und finden auf dieses vollumfänglich Anwendung — insbesondere der Vertrag (Art. 3), die Geld-zurück-Garantie (Art. 13 §1.9), das Material «Hardware-as-a-Service» und dessen Rückgabe (Art. 13 §2.7), die Abrechnung, das Inkasso und die Preisänderungen (Art. 13 §2), die Haftung (Art. 7), die Änderungen der AGB (Art. 12) sowie das anwendbare Recht und der Gerichtsstand (Art. 11). Der vorliegende Art. 14 regelt nur die für das Racing Abonnement spezifischen Punkte und geht bei Widersprüchen vor. Mit dem Abschluss (Zahlung über Stripe) akzeptieren Sie sie.
1. Racing Abonnement
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1.1. Gegenstand. Das Abonnement ist ein Alles-inklusive-Abonnement, pro aktivem Pferd und pro Monat. Es umfasst: die Bereitstellung der erforderlichen Move Pro Racing Edition Sensoren und der erforderlichen Alogo Sync Box(en) (Art. 14 §3); den Zugang zur Applikation und zur Plattform für die Überwachung des Stalls; die Verarbeitung und die Analyse der Einheiten (Anomalie-Score, grüne/gelbe/rote Ampeln, Alarmregeln, Analyse pro Furlong, Berichte); die Software-Updates und den Support; den Alogo Coach (monatliche Synthese).
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1.2. Aktives Pferd, Ruhestellung, Reaktivierung. Ein Pferd gilt in einem bestimmten Abrechnungsmonat als «aktiv», wenn es während dieses Monats Gegenstand mindestens einer (1) aufgezeichneten und analysierten Einheit ist. Ein Pferd ohne eine einzige analysierte Einheit während eines vollständigen Abrechnungsmonats geht automatisch «in Ruhestellung» und wird im Folgemonat nicht in Rechnung gestellt, bis zu seiner Reaktivierung. Ein Pferd in Ruhestellung wird ab seiner nächsten analysierten Einheit wieder aktiv — und wieder in Rechnung gestellt —, ohne neue Inbetriebnahmegebühren. Der Monat ist die minimale Abrechnungseinheit: Ein auch nur einmal im Monat aktives Pferd ist für den ganzen Monat geschuldet (keine anteilige Kürzung).
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1.3. Inbetriebnahme. Nach dem Abschluss organisiert Alogo die Inbetriebnahme (Vorbereitung des Materials, Konfiguration des Stalls, Einführung). Die anfängliche Anzahl der Pferde wird bei dieser Gelegenheit vereinbart; sie bestimmt die monatliche Untergrenze (Art. 14 §2.3). Einmalige Inbetriebnahmegebühren können anfallen; sie werden gegebenenfalls beim Abschluss angegeben.
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1.4. Dauer und Verlängerung. Das Abonnement wird für eine anfängliche Dauer von zwölf (12) Monaten abgeschlossen, mit monatlicher oder jährlicher, im Voraus bezahlter Abrechnung. Sofern nicht spätestens dreissig (30) Tage vor dem Ablauftermin gekündigt wird, verlängert es sich automatisch um aufeinanderfolgende Perioden von zwölf Monaten.
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1.5. Kündigung. Das Abonnement ist auf das Ende der anfänglichen Dauer oder jeder Verlängerungsperiode kündbar, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreissig (30) Tagen. Bei vorzeitiger Kündigung eines Abonnements mit monatlicher Abrechnung werden die bis zum Ende der laufenden Bindungsperiode noch geschuldeten Monatsraten fällig; das im Voraus bezahlte Jahresabonnement wird nicht anteilig zurückerstattet. Diese Regeln gelten unter Vorbehalt der Geld-zurück-Garantie (Art. 14 §4), die in den ersten dreissig (30) Tagen anwendbar bleibt. Die Kündigung erfolgt per E-Mail an support@alogo-analysis.ch; massgebend ist das Versanddatum. Am Ende des Abonnements wird das Material zurückgegeben (Art. 14 §3), und der Zugang zur Plattform endet.
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1.6. Pilotprogramm. Vor dem Abschluss des Abonnements kann ein Pilotprogramm von neunzig (90) Tagen für höchstens zehn (10) aktive Pferde vereinbart werden, zum beim Abschluss mitgeteilten Pilottarif, monatlich abgerechnet. Das Pilotprogramm umfasst die Leistungen des Abonnements (Art. 14 §1.1); die §1.2, 2.2 und 3 gelten analog. Am Ende des Pilotprogramms erfolgt die Fortsetzung des Dienstes durch den Abschluss des Abonnements, dessen anfängliche Dauer (Art. 14 §1.4) ab diesem Abschluss läuft; andernfalls endet der Dienst, und das Material wird zurückgegeben (Art. 14 §3). Nur ein Pilotprogramm pro Kunde. Die Geld-zurück-Garantie (Art. 14 §4) gilt nicht für das Pilotprogramm, das selbst die Testformel darstellt.
2. Preise, aktive Pferde und Abrechnung
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2.1. Preise und Volumenstufen. Der Preis wird pro aktivem Pferd und pro Monat festgelegt, nach degressiven Stufen nach Volumen: Die Gesamtzahl der im Monat aktiven Pferde bestimmt eine Stufe, deren Einheitspreis dann für alle in diesem Monat aktiven Pferde des Stalls gilt (und nicht nach aufeinanderfolgenden Tranchen). Die Stufen sind: 1 bis 20 aktive Pferde — CHF 120 pro Pferd und pro Monat; 21 bis 50 — CHF 99; 51 und mehr — CHF 79 (in US-Dollar: USD 120 / 99 / 79; in Euro: EUR 125 / 105 / 85). Beispiel: Bei 30 aktiven Pferden gilt die Stufe 21-50: 30 × CHF 99 = CHF 2 970 pro Monat. Die jährliche Vorauszahlung eröffnet den Anspruch auf eine Ermässigung im Umfang von zwei Monaten (zehn in Rechnung gestellte Monate für zwölf). Die Preise verstehen sich exklusive allfälliger Mehrwertsteuer, die gegebenenfalls hinzukommt. Die Abrechnung erfolgt in der beim Abschluss angewandten Währung (CHF, USD oder EUR), zu den vorstehenden festen Preisen, ohne Indexierung auf den Wechselkurs.
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2.2. Abrechnung. Die Zahlung erfolgt über Stripe. Die abgerechnete Menge entspricht der Anzahl aktiver Pferde, die am Ende der Periode festgestellt wird (monatliche Momentaufnahme) und als Grundlage für die folgende Rechnung dient; sie wird von Monat zu Monat angepasst. Die monatliche Zahlung ist wiederkehrend; die jährliche Zahlung wird im Voraus für zwölf Monate abgebucht.
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2.3. Schutzmechanismen und faire Nutzung. Um einen nachhaltigen Dienst und einen fairen Preis zu gewährleisten: (i) wird eine bei der Inbetriebnahme vereinbarte monatliche Untergrenze aktiver Pferde (Art. 14 §1.3) auch dann in Rechnung gestellt, wenn die tatsächliche Anzahl in einem bestimmten Monat darunter liegt; (ii) muss der Antrag, ein Pferd freiwillig aus der Abrechnung des kommenden Monats zu nehmen, vor dem monatlichen Stichtag (Art. 14 §2.2) gemeldet werden; andernfalls bleibt das Pferd für den laufenden Monat geschuldet; (iii) stellt die wiederholte Aktivierung und Deaktivierung desselben Pferdes mit dem alleinigen Ziel, die Abrechnung zu vermeiden, eine missbräuchliche Nutzung dar; in diesem Fall kann Alogo auf der Grundlage der in der Periode festgestellten Höchstzahl aktiver Pferde oder eines gleitenden Durchschnitts abrechnen. Die Stufen (Art. 14 §2.1) werden automatisch angewandt, ohne dass der Kunde etwas unternehmen muss.
3. Material (Racing Edition & Sync Box)
Das im Rahmen des Abonnements zur Verfügung gestellte Material — die Move Pro Racing Edition Sensoren und die Alogo Sync Box — unterliegt Art. 13 §2.7 (Modell «Hardware-as-a-Service», ausschliessliches Eigentum von Alogo Analysis SA, Rückgabe in gutem Zustand innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Abonnements, Ersatzkosten von CHF 800.- pro Sensor bei Nichtrückgabe, Verlust oder Beschädigung über eine normale Abnutzung hinaus). Die Alogo Sync Box unterliegt derselben Regelung; ihre Bereitstellung ist, wenn sie bei der Inbetriebnahme vereinbart wird (Art. 14 §1.3), im Preis des Abonnements inbegriffen, und ihr Ersatzwert wird bei der Inbetriebnahme angegeben. Die mit dem Material verbundenen Risiken gehen mit dessen Erhalt auf den Kunden über.
4. Geld-zurück-Garantie
Die in Art. 13 §1.9 vorgesehene Geld-zurück-Garantie (30 Tage ab der Zahlung, gegen Rückgabe des Materials, zu den dort aufgeführten kumulativen Bedingungen) gilt für das Alogo Racing Abonnement. Sie gilt nicht für das Pilotprogramm (Art. 14 §1.6). Für die Berechnung der Mindestnutzung gilt als «Einheit» eine gemäss dem Benutzerhandbuch aufgezeichnete und analysierte Arbeit (Galopp, Breeze oder Training).
5. Natur des Dienstes, Daten und Haftung
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5.1. Natur des Dienstes. Alogo ist ein Entscheidungshilfe-Instrument, das das Urteil des Tierarztes und des Trainers ergänzt — und nicht ersetzt. Es ist kein Medizinprodukt und garantiert weder die Diagnose noch die Verhütung einer Verletzung. Die Ampeln, Scores und Alarme sind Hinweise, die von Fachpersonen zu interpretieren sind.
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5.2. Daten. Die von den Pferden des Kunden stammenden Daten verbleiben bei ihm. Alogo verkauft diese Daten nicht und teilt die Ergebnisse eines identifizierten Pferdes nicht ohne die Zustimmung des Kunden; sie kann aggregierte und anonymisierte Daten zur Verbesserung des Dienstes und zu Forschungszwecken verwenden. Die Verarbeitung richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Im Falle einer Kündigung kann der Kunde den Export seiner Daten in einem gängigen Format verlangen.
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5.3. Haftung. Gemäss Art. 7 ist die Haftung von Alogo im gesamten nach schweizerischem Recht zulässigen Umfang ausgeschlossen. Es wird insbesondere klargestellt, dass Alogo — als blosses Entscheidungshilfe-Instrument (Art. 14 §5.1) — weder für eine Verletzung oder den Verlust eines Pferdes noch für die sportlichen oder tierärztlichen Entscheidungen haftet, die auf der Grundlage ihrer Hinweise (Ampeln, Scores, Alarme) getroffen werden. Vorbehalten bleiben die Haftungen, deren Ausschluss das Gesetz nicht zulässt (insbesondere grobes Verschulden, Absicht und Personenschäden).
Letzte Aktualisierung: Juli 2026